1. Voraussetzungen

Unbedingte Voraussetzung für den Betrieb eines Modells ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Ein entsprechender Nachweis ist ständig mitzuführen. Das maximale Abfluggewicht (voll betankt) von 25 Kg darf nicht überschritten werden.
Jeder Pilot hat die Anfangs- und Endzeit seiner Flugtätigkeit eines Tages und dazu die Bezeichnung seines Modells im Flugbuch einzutragen.
Es dürfen nur Sender mit der dazugehörigen Kanalplakette eingeschaltet wer­den. Der in der Frequenzliste zugewiesene Kanal muss eingehalten werden.


2. Modelle mit Verbrennungsmotor

Modelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur dann betrieben werden, wenn sie vom Vereinsvorstand registriert und zugelassen worden sind. Eine Zulassung wird nur dann ausgesprochen, wenn der Schallpegel bei Vollast den Wert von 75 dB(A) auf 25 m Entfernung nicht übersteigt. Die Zulassung kann durch laufende Kontrollmessungen überprüft werden.
Der Betrieb von Verbrennungsmotoren ist grundsätzlich nur zu folgenden Uhrzeiten erlaubt: Mo und Mi von 06:00 bis 18:00 Uhr, Di, Do und Fr von 06:00 bis 20:00 Uhr, Sa von 06:00 bis 18:30 Uhr und So und Feiertags von 07:00 bis 13:30 Uhr.
Es dürfen nicht mehr als drei Modelle mit Verbrennungsmotor in der Luft sein.


3. Flugbetrieb

Die durch einen Zaun markierte Grenzlinie und deren gedachte Verlängerung trennt den Flugsektor von der Sicherheitszone. Entlang dieser Linie haben sich die Piloten aufzustellen - hier befinden sich auch die Modellstandplätze.
Die Sicherheitszone darf niemals überflogen werden, mit Ausnahme von Seglern in Sicherheitshöhe (ab 30 m).
Es dürfen niemals Anflüge auf Personen gemacht werden. Nur Modellpiloten dürfen den Pilotensektor betreten.
Der Start- und Landebetrieb wird in Richtung der Hauptpiste (das ist parallel zum Sicherheitszaun) abgewickelt. Dabei ist das Flugfeld freizuhalten. Landung bzw. Start sind mit dem Ruf "LANDUNG / START!" anzukündigen.
Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Modellen ist ein Flugleiter erforderlich. Er wird durch Absprache unter den anwesenden Flugleitern ermittelt. Die Flugleiterfunktion kann nacheinander auf weitere Flugleiter übertragen werden.
Der Flugleiter hat gegenüber allen Personen auf dem Gelände Weisungs­befugnis und darf nicht aktiv am Flugbetrieb teilnehmen. Ohne Flugleiter ist ein Flugbetrieb mit mehr als drei Modellen nicht zulässig!
Zugelassene Flugleiter sind in der Zulassungsliste aufgeführt (Liste ist in der Bude ausgehängt).
Alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebs und die zeitliche Übernahme und Abgabe der Flugleiterfunktion sind im Flugbuch festzuhalten.
Noch nicht flugsichere Mitglieder dürfen ein Modell nicht ohne Überwachung durch ein erfahrenes Mitglied starten und fliegen.
Gastflieger müssen auf die bestehende Platzordnung hingewiesen werden und dürfen nur unter Aufsicht eines Mitgliedes und dessen Verantwortung fliegen.


4. Allgemeines

Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, daß die Sicherheit und Ordnung, insbesondere anderer Personen und Sachen nicht gefährdet oder gestört werden. Ebenso trägt jedes Mitglied für seine Familienangehörigen oder Gäste die volle Verantwortung und haftet für verursachten Schaden. Dies gilt auch für Schäden an fliegenden Modellen durch unbefugtes Einschalten des Senders.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Gelände und die Bude ordentlich und sau­ber zu halten und für die Beseitigung seiner Abfälle selbst zu sorgen. Diejenigen, die zuletzt gehen, schließen und verriegeln alle Tore und Türen.


Stand: 08.November 2010