1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Aufnahmegebühr € 75,00
Jahresbeitrag DMFV € 42,00
Vereinsbeitrag MFG € 120,00

Der Jahresbeitrag inkl. des DMFV-Beitrags und der Zusatzversicherung ist in einer Summe bis zum 01.07. des Jahres zu entrichten. Sollte der Jahresbeitrag nach erfolgter Mahnung nicht bis zum 31.08. des Jahres entrichtet sein, erfolgt zum 31.12. des Jahres die Kündigung der Mitgliedschaft im DMFV inkl. der Versicherung. Ebenfalls erlischt zum 31.12. des Jahres die Mitgliedschaft in der Modellfluggemeinschaft Tangstedt e.V..

Die Aufnahmegebühr ist in drei Raten zu entrichten. € 25,00 nach Bestätigung der vorläufigen Aufnahme. € 25,00 nach endgültiger Aufnahme und weitere € 25,00 drei Monate nach der endgültigen Aufnahme.

2. Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Aufnahmegebühr € 15,00
Jahresbeitrag DMFV € 12,00
Vereinsbeitrag MFG € 0,00

Die Aufnahmegebühr ist in drei Raten zu entrichten. € 5,00 nach Bestätigung der vorläufigen Aufnahme, € 5,00 nach endgültigen Aufnahme und weitere € 5,00 drei Monate nach der endgültigen Aufnahme. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind von der Beitragszahlung befreit.

3. Personen, die älter als 18 Jahre sind, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

und die sich in der Ausbildung befinden, die ein Studium durchführen oder den Wehr- oder Ersatzdienst ableisten. Diese Vergünstigung wird jedoch nur bei gesonderter Antragstellung mit Nachweisvorlage gewährt und verlängert sich nicht automatisch.

Aufnahmegebühr € 39,00
Jahresbeitrag DMFV € 12,00
Vereinsbeitrag MFG € 60,00

Die Aufnahmegebühr ist in drei Raten zu entrichten. € 13,00 nach Bestätigung der vorläufigen Aufnahme, € 13,00 nach endgültigen Aufnahme und weitere € 13,00 drei Monate nach der endgültigen Aufnahme.

4. Passive Mitglieder

Der Beitrag für passive Mitglieder reduziert sich auf die Hälfte des Vereinsbeitrages. Aufnahmegebühren und DMFV-Beitrag entfallen.

5. Der jeweils amtierende Platzwart hat keine Beiträge zu entrichten

6. Arbeitsstunden

Jedes Mitglied hat im Jahr 10 Arbeitsstunden zur Instandhaltung des Vereinsgeländes zu leisten. Dieses kann zu den angesetzten Arbeitstagen oder zu anderen Zeiten nach Absprache mit dem Platzwart erfolgen. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und passive Mitglieder sind hiervon ausgenommen. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind von den Erwachsenen € 10,00 an die Vereinskasse zu entrichten (wird mit der Beitragsrechnung erhoben). Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind von dieser Ausgleichszahlung befreit.

7. Beitragsrückstand

Bei mehr als vier Wochen Zahlungsrückstand werden Verzugszinsen erhoben. Die Gebühr für jede Mahnung beträgt € 2,50.

Gültig ab 01.03.2017